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Energieeinsparverordnungen (EnEV) Richtlinien

Befinden Sie sich gerade in der Planung Ihres Hausbaus oder Sanierung Ihres Hauses, so kommen Sie an der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht vorbei.

Was genau macht die EnEV?

Die EnEV regelt die rechtlichen Grundlagen für energieeffiziente Gebäude und verfolgt das Ziel, im Jahr 2021 ganz auf Niedrigenergie zu setzen.

Schon jetzt drohen bei Verstößen / Nichtbeachtung geringe Bußgelder.


Was ist die EnEV 2014: Ziele und Wirkungsbereich der Energieeinsparverordnung

Ca. 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland sind Gebäuden zuzuordnen und rund ein Drittel der CO2-Emissionen.

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Fassung der EnEV, damit der Ressourcenverbrauch optimiert werden kann, und viel die Umwelt in höherem Maße geschon


Die EnEV wirkt sich auf folgende Gebiete im Gebäude aus.

  • Wärmedämmstandard
  • Heizkosten
  • Energieträger und deren verschieden Umweltauswirkungen
  • Heizung, Klimatechnik und Lüftungstechnik eines Gebäudes


Was möchte die Regelung der Energieeinsparverordnung eigentlich bezwecken und welches Ziel verfolgt sie? 

Das primäre Ziel der EnEV ist es, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen.

Um das Ziel zu erreichen begrenzt die EnEV den zulässigen Eigenbedarf von beheizten und klimatisierten Räumen. Außerdem hat die EnEV auch die Regulierungen bezüglich Wärmeschutzes der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent verschärft.

Das führt schlussendlich dazu, dass der Hausbesitzer und künftige Bauherr verpflichtet ist, sich an der Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes mit zu beteiligen.

Damit eine verlässliche / realistische Annahme getroffen werden kann, wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes ermittelt.

Der Primärenergiebedarf stellt die Energie dar, die den kompletten Bedarf an Energie in einem Haus abdeckt. Diese beinhaltet die erforderlichen Heizenergie, die direkt im Haus zur Erwärmung verbraucht wird, bis hin zur Energie, für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der energiegebenden Brennstoffen aufgewandt wird.


Folgende Gebäude sind von der EnEV-Energieeinsparverordnung betroffen

  • Wohngebäude
  • Gebäude, die mehr als vier Monate im Jahr beheizt werden
  • Gebäude, die eine durchschnittliche Innentemperatur von mindestens 19 Grad haben

Hier unterscheidet das Gesetz zwischen Mehrfamilienhäusern und Ein- bzw. Zweifamilienhäusern - die zu erfüllenden Bedingungen / Anforderungen werden nach Gebäudetyp unterteilt.

Ein- und Zweifamilienhäuser

Für diesen Gebäudetyp entfällt die Nachrüstpflicht, falls der Eigentümer vor dem 1. Februar 2002 selbst in dem Objekt wohnte.

Hier gelten dann nur sogenannte „bedingte Anforderungen“, die Sie erfüllen können, wenn eine Erneuerung Ihrer Immobilie ansteht.

Mehrfamilienhäuser

Der Besitzer solcher Immobilie hat die Verpflichtung, Austausch- und Nachrüstungsarbeiten im Sinne der Energieeinsparverordnung bis zu einem gegebenen Termin zu erledigen.


Bei Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung drohen Geldstrafen.

So können bei Missachtung der EnEV Strafen von bis zu 50.000€ auf Sie zukommen


Folgende Gebäudetypen sind von der EnEV ausgenommen:
  • Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen

  • Nichtwohngebäude mit einer Mindestraumhöhe von vier Metern, die durch eine dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizung beheizt werden

  • Ferien- und Wochenendhäuser, die weniger als 25 Prozent der Energie ,verglichen mit einem ganzjährigen Verbrauch benötigen, da sie primär im Frühling und Sommer verwendet werden

EnEV 2014 Anforderungen für Neubauten

In der EnEV stellt der Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten die größte Komplexität dar. Dieser Bedarf ist stets im Verhältnis zum Referenzgebäude gleicher Baugröße und Art und den vorgegebenen technischen Eigenschaften zu sehen.
Unter dem Begriff Referenzgebäude ist ein Gebäude, das vergleichbar in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung zu Ihrem geplanten Gebäude oder dem Bestandsgebäude zu verstehen.

Wichtig: Sie müssen unbedingt beachten, dass ihr Neubau / neues Gebäude nur 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes umfassen darf.


Hinzu kommt noch die strenge Einhaltung der geltenden Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche für den Gebäudetyp. Kurz gesagt, wieviel Wärme geht für Ihr gesamtes Gebäude verloren?

Zusätzlich verwaltet die EnEV Regelungen bezüglich des Wärmeschutz im Sommer.

Dadurch werden solare Wärmegewinne ebenfalls für den Primärenergiebedarf mit einbezogen.


Tipp von Ventileo: Setzen Sie sich unbedingt mit einem Energieberater in Verbindung und lassen Sie sich professionell beraten. Ein Energieberater kann genau auf Ihre Pläne / Vorstellungen eingehen und Ihnen die effektivste Lösung anbieten.

Achtung: Lüftungskonzepte mit energetischen Bewertungen können von vielen Herstellern und hier bei Ventileo kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Profitieren Sie von Förderprogrammen .


Beratungsservice von Ventileo

Zur Beratung

Um eine Energiebilanz zu treffen, müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Die Energiebilanz umfasst sowohl Ihre Anlagentechnik als auch die Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe von Wärme entstehender Verluste.

So steht im Vordergrund die Energie, die an Ihrer Gebäudefassade abgegeben wird und nicht die Energie, die in Ihrem Raum genutzt wird. Daraus ergibt sich nicht nur die Frage nach Ihren Heizwerten, sondern viel mehr die Frage wieviel Wärme durch die Außenwände Ihres Hauses ausdringt. Auch wird Ihr Energiebedarf für das Gebäude primärenergetisch bestimmt. Hierzu muss erst der Primärenergiefaktor errechnet werden. Dieser setzt sich aus den entstehenden Energieverlusten beispielsweise durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers in die Energiebilanz des Gebäudes zusammen.


Vorteil: Der Primärenergiefaktor liegt der Ökobilanz sehr nahe. Durch den erweiterten Rahmen der EnEV können Sie die Aspekte Anlagentechnik mit dem Aspekt baulicher Wärmeschutz in Ihre Gesamtbilanz zusammenfassen.


Tipp von Ventileo: Machen Sie Gebrauch von dem Primärenergiefaktor. Dadurch können Sie teure Baukosten durch effiziente Energieeinsparungen ausgleichen und eine schlechte Wärmedämmung mit einer wirksamen Heizanlage kompensieren.

Energieeffizienz-dezentrale Lüftung

EnEV für Bestandsgebäude – Was muss laut Energieeinsparverordnung alles eingehalten werden?

Auch bei Sanierung Ihrer Bestandsgebäude muss die EnEV berücksichtigt werden.  
Wichtige Regelungen für Bestandsgebäude:

  • In nicht beheizten Räumen müssen Heizungs- und Warmwasserrohre herabgemindert werden

  • Es besteht ein Betriebsverbot für Heizkessel, die 30 Jahre oder älter sind (seit 1. Januar 2015)

  • Ebenso muss die oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen gedämmt werden, wenn diese keinen Mindestwärmeschutz aufweist. Sie können wahlweise auch das darüber liegende Dach dämmen.


Für Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel mit hohem Wirkungsgrad entfällt die Austauschpflicht.

Auch müssen Sie die Regelungen der EnEV nicht berücksichtigen, wenn Sie selbst der Eigentümer des Ein- oder Zweifamilienhauses sind und das Gebäude selbst bereits seit dem 1. Februar 2002 bewohnen.

Nichts desto trotz sind geforderte Mindeststandards zu berücksichtigen, wenn Sie viele Modernisierungen an Ihrem Gebäude planen.

Achtung: Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, so muss der neue Eigentümer die veralteten Heizkessel innerhalb von zwei Jahren austauschen.

Bei Sanierungsvorhaben müssen folgende Punkte der EnEV beachtet werden:

  • Austausch von Fenstern (beim Austausch von mindestes 1/3 der Fenster wird auch ein Lüftungskonzept benötigt)
  • Falls mindestens 10 Prozent der gesamten Außenfläche des Außenputzes erneuert werden. 
Von der EnEV ist das neu- streichen Ihres Gebäudes ausgenommen.


Versuchen Sie die EnEV bestmöglich zu erfüllen und haben Sie keine Angst vor hohen Sanierungskosten für Ihr privates Bauvorhaben oder für Ihre Kunden. Laut Energieeinsparungsgesetz sind Sie nicht verpflichtet, die Anforderungen einzuhalten, wenn die durch den Modernisierungsaufwand entstehenden Kosten nicht durch die Einsparungen während der üblichen Nutzungsdauer ausgeglichen werden können. Daher ist es wichtig, sich über die Energiebilanz im Vorhinein zu informieren und rechtzeitig zu planen.

Setzen Sie sich bereits davor mit einem Energieberater zusammen und lassen Sie sich von Ihm eine energetische Gesamtbilanz aushändigen. Hier kann es vorkommen, dass der Primärenergiebedarf deutlich höher sein kann als bei einem Neubau.

Bei einer Einzelsanierung werden die Werte zum Wärmeschutz von der EnEV definiert.

Beispiel: Dämmung der Außenwand: in diesem Fall ist die Einhaltung einer Stärke zwischen 12 cm und 16 cm obligatorisch. Die KfW kann Ihnen lukrative Konditionen für Ihre Sanierung anbieten.


Was passiert nach dem Hausbau – wie entwickeln sich die gesetzlichen Richtlinien?

Alle paar Jahre kommt es zur Aktualisierung der EnEV – in den vergangenen Jahren 2004, 2007, 2009 und 2014 kam es zur wesentlichen Ausweitung und Verschärfung.

Alle paar Jahre kommt es zur Aktualisierung der EnEV – in den vergangenen Jahren 2004, 2007, 2009 und 2014 kam es zur wesentlichen Ausweitung und Verschärfung.

//Da das erklärte Ziel autark sich selbst mit Energie versorgende Häuser sind, wird der Primärenergiebedarf stets neu errechnet und die Standards immer höher gesetzt.//

Das dient dazu, erneuerbare Energien und energieeffiziente Maßnahmen immer stärker mit zu berücksichtigen. Aktuell gilt die EnEV aus dem Jahr 2014.

Energieausweis und Energieeinsparverordnung

In der EnEv aus dem Jahr 2014 steht drin, dass für alle Neubauten und sanierten Gebäude ein Energieausweis ausgehändigt werden muss. Der Energieausweis liefert Klarheit bezüglich des energetischen Zustand des Gebäudes und spielt auch noch eine wichtige Rolle, wenn Sie sich entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen.

Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes und bekommen nützliche Tipps zur Modernisierung von uns zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie Eigentümer sind gilt für Sie nach der EnEV 2014 folgendes:

Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen, so sind Sie verpflichtet den gültigen Ausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorzulegen und ihn nach Vertragsabschluss an den Käufer auszuhändigen.


Der Energieausweis kann in zwei Arten kategorisiert werden: der Energiebedarfsausweis und der Energieverbrauchsausweis. Für den Energiebedarfsausweis ist der energetische Zustand des Gebäudes maßgebend: also die Qualität der Wände, Fenster und der Heizung. 

Auf der anderen Seite reguliert der Energieverbrauchsausweis den Energieverbrauch der Bewohner. Den Energiebedarfsausweis können Sie sich als Besitzer einer Immobilie freiwillig ausstellen lassen.

Zu beachten: Bei Neubauten ist die Aushändigung eines Bedarfsausweises obligatorisch.

Bei Bestandsgebäuden können jedoch folgende Regeln auftreten:

Wie oben benannt ist hier das Ausstellen eines Energiebedarfsausweises freiwillig. Jedoch ist ein Energiebedarfsausweis erforderlich, wenn:

  • Das Gebäude bis zu vier Wohneinheiten besitzt
  • Diese Wohneinheiten vor der ersten verpflichtenden Wärmeschutzverordnung  (Jahr 1977) erbaut wurden
  • das Gebäude die Vorgaben nicht erfüllt .


Hinweis: Als Vermieter und Verkäufer Ihrer Immobilie müssen Sie in kommerziellen Anzeigen durchaus Energiekennwerte mit angeben:

  • Typ des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
  • Energieeffizienzklasse
  • Baujahr
  • Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude
  • wesentliche Energieträger für die Gebäudeheizung
Resume Energiesparverordnung – Was müssen Sie noch erledigen: 

Bei einem Hauskauf oder Sanierung sollten Sie unbedingt auf die Standardanforderungen der EnEV wie den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust achten, damit Sie langfristig abgesichert sind und Strafen der EnEV auszuschließen und die Energiekosten dauerhaft zu reduzieren. Außerdem empfiehlt es sich, beim Hersteller Ihres Lüftungsgeräts kostenlose Lüftungskonzepte mit einer energetischen Bewertung anzufordern, damit die DIN 1946-6 Norm eingehalten wird und diese für die Berechnung des Primärenergiebedarfs genutzt werden kann.

Denken Sie langfristig mit energieeffizienten Konzepten: Verwenden Sie Energieeinsparungstechniken durch dichtere Fassaden, Dächer, Fenster etc. Dadurch reduzieren Sie nicht nur Ihren Energieverbrauch sondern auch Ihre Energiekosten.

Vorteil von Ventileo-Produkten: Mit Hilfe von dezentralen Lüftungsanlagen sind Sie in der Lage, eine gesunde, frische und schadstofffreie Luft zu bekommen. Damit Sie regelmäßig mit gesunder Luft versorgt werden, ist eine kontinuierliche Reinigung dieser Anlagen notwendig. 

Eine schmutzige Lüftungsanlage lässt sich durch die Lautstärke detektieren.


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