Gebäudeenergiegesetz in Bezug auf Lüftungsanlagen (GEG)
Am 1. November 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Mit dem GEG werden alle bisherigen Verordnungen wie das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einheitlichen Richtlinien fusioniert. Dies betrifft somit auch die Anforderungen der Wohnraumlüftung und dezentrale Lüftungsanlagen sowie den Aspekt der Wärmerückgewinnung. Mit diesem neuen Gesetz werden die Maßnahmen und Beschlüsse des Wohngipfels 2018 und des Klimaschutzprogramms 2030 verwirklicht. Thema des GEG sind die Anforderungen an Gebäude, Richtlinien der Energieausweise und die Integration von erneuerbarer Energie in Gebäuden mit dem Ziel, Ressourcen möglichst sparsam und umweltschonend einzusetzen. Vor allem soll aber der Anteil der erneuerbaren Energien erhöht werden und Neubauten sollen eine klimaneutrale Bilanz aufweisen können.
Aufbau des GEG 2020
Das GEG 2020 ist in 9 Abschnitte gegliedert, die sich erst mit den allgemeinen Grundlagen beschäftigen, die Anforderungen und neue Gebäude und an bereits bestehende Gebäude und an Wärmeerzeuger, Warmwasser, Klima und Raumluft festlegt. Außerdem werden Energieausweise thematisiert und die Förderung in Bezug auf erneuerbare Energien dargelegt. Zum Schluss werden noch jegliche Sonderfälle, Übergangsfälle und ähnliches berücksichtigt
Die wichtigsten allgemeinen Neuerungen durch das GEG 2020 sind:
• Ein neues System zur nachweislichen Einhaltung der Anforderungen von Neubauten und Sanierungen
• Die Pflicht, erneuerbare Energien zu nutzen, kann auch durch Einsatz von regional erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien erfüllt werden.
• Es wurden neue Möglichkeiten eingeführt, die die Anrechnung von gebäudenahem erzeugtem Strom aus erneuerbarer Energie und gasförmiger Biomasse bei der energetischen Bilanzierung betreffen.
• Die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes müssen in Zukunft in Energieausweisen angegeben werden.
• Ab 2026 wird auch der Einbau neuer Ölheizungen eingeschränkt werden.
• Bei Verkauf und bei Sanierungen von Einfamilienhäusern wurde eine Beratung für die Energienutzung des Käufers eingeführt.
• Um die Vollzugsregelungen zu verbessern, wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt.
Neuerungen zum Thema Lüftungsanlagen
Im 4. Teil des GEG wird näher auf die neuen Bestimmungen in Bezug auf dezentrale Lüftungsanlagen, Wärmerückgewinnung und Wohnraumlüftung eingegangen. Wichtig ist ein ausgleichendes Zusammenspiel aus Dämmung und Energiegewinnung. Gebäude werden mittlerweile fast gänzlich luftdicht gebaut, was zwar die Energieverluste auf ein Minimum reduziert, aber ohne passender Wohnraumlüftung zu Feuchteschäden und Bildung von Schimmel führen kann. Langfristig würde das erhebliche Bauschäden und gesundheitliche Schäden hervorrufen. Dezentrale Lüftungsanlagen sorgen für einen ausreichenden Luftwechsel, der für die Gesundheit und für den Komfort im Wohnraum unumgänglich ist.
Zusätzlich gibt es eine bessere Darstellung in der Bilanzierung, da als nichtbedarfsgeführte Abluftanlage jetzt auch Abluftanlagen, die mit geregeltem DC-Ventilator und einem Anlagenluftwechsel von nA = 0,35 h-1 geführt wurden, gelten. Durch bedarfsgeführte Abluftanlagen können jetzt die Vorgaben unterschritten werden, weil diese nicht mehr im Referenzgebäude verortet sind.
Bei einem Hausbau müssen viele Dinge beachtet werden. Vor allem in Bezug auf die Energieeffizienz müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Das wird vor allem durch eine gute Dämmung und einen möglichst Luft undurchlässigen Bau erreicht, um so möglichst viel Energie einzusparen und Wärmeverlust zu verringern.
Jedoch ist auch zu beachten, dass aus gesundheitlichen und heizungstechnischen Gründen gewährleistet sein muss, dass ein Mindestmaß an Luftwechsel erfüllt ist. Dazu wird heutzutage auf ein zentrales oder dezentrales Lüftungssystem zurückgegriffen.
Um auch hier möglichst energieeffizient zu bleiben, sind im GEG 2020 einige Forderungen an eine solche Lüftung festgehalten.
Die neuen Anforderungen an eine Wohnraumlüftung sind folgende:
• Die Möglichkeit, die dezentralisierte Lüftungsanlage oder Wohnraumlüftung individuell zu steuern, ist verpflichtend nach § 66 des GEG zum Thema Wohnraumlüftung.
• Laut § 68 Wärmerückgewinnung des GEG: Verpflichtende Wärmerückgewinnung durch die aus der Abluft gewonnene Wärme, welche auch als erneuerbare Energie eingestuft wird. Die Wärmerückgewinnung muss mindestens der DIN EN 13053: 2007-11 Klassifizierung H3 entsprechen.
• Die Brand- und Schallschutzanforderungen müssen eingehalten werden.
• Dezentrale Lüftungsanlagen müssen den Technikstandards entsprechen.
Es wird empfohlen, sich so früh wie möglich Gedanken zu machen, falls ein Neubau oder eine energieeffiziente Sanierung geplant ist.
Wärmerückgewinnung mit dezentralen Lüftungsgeräten
Dezentrale Lüftungsanlagen mit effizienter Wärmerückgewinnung sind heute Standard und seit der Einführung des GEG auch verpflichtend. Durch die Wärmerückgewinnung wird der Primärenergieverbrauch so niedrig wie möglich gehalten. Die Wärme in der verbrauchten Luft wird bei der Wärmerückgewinnung dazu genutzt, die Zuluft, je nach Jahreszeit, zu erwärmen oder zu kühlen.
Dezentrale Lüftungsanlagen eignen sich hervorragend als Wohnraumlüftung für Neubauten oder Sanierungspläne, da sie einfach installiert werden können und kaum zu Bauverzögerungen führen. Alle angebotenen dezentralen Lüftungsanlagen haben eine integrierte Wärmerückgewinnung, die nach den Änderungen durch das GEG auch als erneuerbare Energiequelle zählt, bei der die energetische Bilanz angerechnet werden kann und außerdem Heizenergie spart. Durch dezentrale Lüftungsanlagen zieht man nicht nur Nutzen aus der Wärmerückgewinnung, sondern diese Art von Wohnraumlüftung wird auch durch staatliche Prämien gefördert. Die Einsatzmöglichkeiten von Wohnraumlüftung durch dezentrale Lüftungsanlagen sind vielseitig.
Fazit zum GEG
Das GEG 2020 regelt also vor allem Ansprüche an die Energieeffizienz bei Sanierung und Neubau von Gebäuden. Dabei wurden weniger neue Verordnungen getroffen, sondern viel mehr die drei vorherigen Regelungen - das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - in einem Gesetz zusammengefasst und überarbeitet.
Dabei sollte man bei dem Wunsch nach Sanierung oder Neubau vor allem eine Lüftung miteinplanen und sich mit den, für Lüftungen vorgeschriebenen, Anforderungen vertraut machen, um so möglichst viel Energie einzusparen.
Damit die Aktualität des GEG 2020 nicht verloren geht, wird dieses 2023 erneut geprüft, angepasst und, falls nötig, in überarbeiteter Form erneut verabschiedet.
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